Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltung der Bedingungen:
Unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Einkaufsbedingungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs Bedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichende Absprachen sind nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Schriftform dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden ebenfalls erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung wirksam. Die 3 D Entwürfe und Zeichnungen dienen der Veranschaulichung und können nicht zu 100% umgesetzt werden.
3. Lieferung und Versand:
Liefertermine, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine oder Standübergabetermin bezeichnet sind, sind unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen u.a., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistungen die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir uns wegen Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Fristen oder Termine in Verzug befinden, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit unser Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Käufer. Wir sind zu Teillieferungen und Teilzahlungen jederzeit berechtigt. Die Auslieferung erfolgt an der vereinbarten Stelle. Bei deren nachträglicher Änderung trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme schuldet der Käufer Schadensersatz, es sei denn, wir hätten die sachwidrige Abnahme zu vertreten. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Transport mit unseren eigenen oder von uns gemieteten Fahrzeugen geht die Gefahr i. S. des §466 Abs. 1 BGB auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Verladung in das Transportfahrzeug vom Boden aufgenommen wird. Falls der Transport ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Die Messestandübergabe erfolgt nach Absprache mit dem Kunden. Mit der Übergabe des Messestandes an den Kunden (Aussteller) geht die Verantwortung und Haftung für die Ausstattung und das Mobiliar an den Kunden (Aussteller) über. Sollte der Kunde (Aussteller) bei Messeende den Messestand vor dem Eintreffen des Abbaupersonals verlassen, und somit unbewacht lassen, so ist dies nur nach vorheriger Rücksprache erlaubt. Bewegliches Mobiliar (Prospektständer, Barhocker, Exponate etc.) müssen dann auf jedem Fall in der Kabine eingeschlossen werden. Für Kundeneigene Exponate, Werbematerialien, Mediengeräte, Küchenutensilien oder sonstiges Material übernehmen wir während des Transportes, Aufbaus und Abbaus keinerlei Haftung gegen Diebstahl oder andere Beschädigungen. Es empfiehlt sich eine Transportversicherung sowie eine Standwache oder Videoüberwachung während der Messe, besonders für die letzte Aufbaunacht sowie für die erste Abbaunacht zu engagieren.
4. Preise und Zahlungen:
Maßgebend sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ab Lager EventLoc. Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Käufers. Bei Messedienstleitungen gelten die im Angebot angegebenen Transportkosten zu den Messeorten. Sollte zusätzliches Kundenmaterial (Prospekte, Küchenutensilien, Bildschirme, Exponate etc.) auf ausdrücklichen Kundenwunsch zum Messestandort mitgenommen werden, so werden die Kosten nach Umfang und Gewicht nachträglich dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Messekunden erfolgt eine Abschlagszahlung von 50% der im Angebot aufgeführten Summe zuzüglich der gültigen MwSt. Die Endabrechnung erfolgt nach dem Messeeinsatz, zusätzlich der evtl. noch angefallenen Zusatzkosten. Die Abschlagszahlung ist nach der Auftragsbestätigung fällig. Sollten spät Bucher kosten bei den Messegesellschaften anfallen, welche der Kunde durch eine zu späte Auftragserteilung verschuldet hat, trägt der Kunde die alleinigen Kosten. Nachbuchungen bei der Stromversorgung, Hängepunkte, Wasserbestellung, Stapler, Steiger etc. vor Ort bei der Messegesellschaft, gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Alle Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über sie verfügen können. Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen. Sämtliche Zahlungen, Teilzahlungen, Gutschriften etc. werden gemäß §367 Abs. 1 BGB verrechnet. Unter Abbedingung der §§366, 367 BGB im Übrigen und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legen wir fest, auf welche Forderungen wir die Leistungen des Käufers anrechnen. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, nicht termingemäßer Einlösung von Wechseln oder Schecks, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden tritt die sofortige Fälligkeit aller Schulden, auch gestundeter Forderungen (etwa durch Wechselannahme) ein: Rabatte, Nachlässe, Sonderkonditionen etc. entfallen dann für alle noch nicht bezahlten Rechnungen. Dienstleistungen gegenüber Messebaufirmen bzw. Messeagenturen oder Veranstalter werden nach bilateraler Absprache entweder Stündlich oder nach Tagespauschale abgerechnet. Diese Absprache versteht sich rein Netto und wird über einem Leistungsnachweis dokumentiert und vom Kunden gegengezeichnet.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Sie bleibt darüber hinaus auch so lange unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Saldoforderungen aus Kontokorrent gegen den Käufer erfüllt worden sind. Unser Eigentum an der Ware bleibt auch während ihrer Verarbeitung oder Umbildung bestehen. Es setzt sich nach Fertigstellung des Endproduktes an diesem insoweit fort, dass wir Miteigentümer des Endproduktes werden. Unser Miteigentum an dem Endprodukt entspricht dem Verhältnis des Wertes der Ware zum Wert des Endproduktes. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Ware bedarf unsere vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung. Auch ohne eine solche Zustimmung erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Ware in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus irgendwelche Verbindlichkeiten erwachsen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das Endprodukt im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Veräußerung darf auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung erfolgen. Zu anderen Verfügungen über die Ware oder des Endprodukts, insbesondere zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund, insbesondere Versicherung und unerlaubter Handlung bzgl. der Ware oder dem Endprodukt, entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung aber im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner seiner an uns abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen und die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestalten. Auf unser Verlangen ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung seiner Forderungen an uns bekanntzugeben. Unabhängig davon sind wir berechtigt, die Drittschuldner von der Abtretung der Forderungen des Käufers an uns in Kenntnis zu setzen. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder das Endprodukt hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, uns unverzüglich über die Pfändungen oder sonstigen Zugriffe Dritter auf die Ware oder das Endprodukt zu informieren. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und uns dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit, der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder ihrem Endprodukt identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Käufers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware oder des Endproduktes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und das Endprodukt gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Die aus der Versicherung der Ware oder des Endproduktes entstehenden Forderungen gegen den Versicherer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
6. Vermietung:
Bei Selbstabholer und Mietern, die den Mietgegenstand selbst installieren, besteht keine Versicherung auf Seiten des Vermieters. Der Mieter nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich zur Übernahme der vollumfänglichen Sachgefahr bereit. Der Mieter übernimmt das Haftungsrisiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Veränderungen der Mietsache. Im Falle verspäteter Rückgabe gilt: Der Vermieter erhält eine Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Tagesmietpreis bemisst, auch wenn diese durch einen Dritten verursacht wird. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmungserklärung ist die Untervermietung und Weitergabe der Geräte ausgeschlossen. Nach Auftragserteilung bzw. Reservierung von Geräten und Leistungen fallen bei Vertragsrücktritt bzw. Auftragsstornierung generell Bereitstellungskosten in Höhe von 30%, bei weniger als 8 Tagen 50%, bei weniger als 1 Tag und nicht zustande kommen 100% des Auftragsnettowertes an.
7. Reparaturbedingungen:
Die Reparatur wird in Anlehnung an die vom Kunden vorgebrachte Beanstandung sorgfältig und fachmännisch ausgeführt. Die Reparatur wird im Wesentlichen nach der Ersatzteilbeschaffung durchgeführt. Abholung und Anlieferung der Reparaturgeräte ist kostenpflichtig. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Annäherungswerte und dürfen überschritten werden, da oftmals eine genaue Beurteilung erst nach Einbau eines ersichtlich defekten Teiles möglich ist. Nicht in Auftrag gegebene Arbeiten dürfen ohne Rückfragen ausgeführt werden, wenn die Beseitigung des Fehlers unter rentablen Gesichtspunkten vertretbar ist. Um eine Kontrolle zu ermöglichen, sind Mängel an den ausgeführten Arbeiten sofort nach dem Erhalt des reparierten Gerätes, spätesten innerhalb von 3 Tagen geltend zu machen. Bei Reparaturen können sich Reklamationen nur auf tatsächlich ausgeführte Arbeiten oder geliefertes Material beziehen, nicht auf andere Teile des Reparaturgerätes. Falls die Reparatur nicht ausgeführt werden kann. Könnte es sein, dass es wegen Ersatzteilbeschaffungsschwierigkeiten oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen sind die für Prüfung sowie Ein- und Ausbau entstandenen Kosten zu zahlen, auch wenn die Betriebsbereitschaft des Gerätes nicht hergestellt werden kann. Für nicht abgeholte Geräte verfällt nach 3 Monaten jede Haftung für Verlust oder Beschädigung. Nach Ablauf von 3 Monaten ist die Firma berechtigt, zur Deckung der Reparatur- und sonstigen Kosten das nicht abgeholte Gerät zu verkaufen.
8. Gewährleistung:
Wir gewährleisten, dass unsere Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Abmessungen und Größenangaben, auf die in Angeboten und Vereinbarungen Bezug genommen wird, gelten nicht als Zusicherung i. S. des §459 Abs. 2 BGB. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchs-Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl entweder nachzubessern, nachzuliefern, zu mindern oder zu wandeln. Sonstige Schadensansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Schäden des Käufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand:
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist, wenn nichts anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, der Ort, an dem die Lieferung oder Leistung zu erbringen ist. Der ausschließliche Gerichtstand für Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklage) und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist der Hauptsitz des Verkäufers. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.
10. Logistik / Transportdienstleistungen:
Sofern nicht anders vereinbart ausschließlich nach ADSp / BSL Bundesverband Spedition und Logistik e.V. Transportdienstleistungen werden separat Angeboten und berechnet. Alle Preise verstehen sich rein Netto zzgl. Treibstoffzuschlag, Maut, Auslagen im Zollverfahren und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11. Verschiedenes:
Sofern für den Betrieb der gekauften oder gemieteten Gegenstände oder Geräte behördliche Genehmigungen notwendig sind, müssen diese vom Kunden beantragt werden. Alle beim Kauf oder Vermietungen anfallenden Daten können soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig bei uns oder bei Dritten gespeichert werden. Davon sind nur solche Angaben betroffen, die direkt aus unseren Geschäftsbeziehungen miteinander stammen.